Für Arbeitgeber

Personalvermittlung aus dem Ausland: wer was übernimmt

Personalvermittlung aus dem Ausland: 175 Euro Gebühren je Person, drei Pflichten aus § 4a AufenthG bei Ihnen, und warum die Westbalkanregelung Usbekistan nicht erreicht.

Personalvermittlung aus dem Ausland: wer was übernimmt

Personalvermittlung aus dem Ausland zerfällt für Sie in zwei Fragen, die selten getrennt werden. Wer sucht die Leute aus, und wer trägt die Pflichten, wenn sie da sind. Die erste beantworten wir. Die zweite beantwortet das Aufenthaltsgesetz, und es beantwortet sie zu Ihren Lasten, unabhängig davon, mit welcher Agentur Sie arbeiten.

Wir sind eine lizenzierte private Arbeitsvermittlung aus Usbekistan. Nach Deutschland haben wir noch niemanden entsandt. Das steht hier oben und nicht im Kleingedruckten, weil Sie es sonst erst im Gespräch erfahren würden.

Rechtsstand geprüft am 3. September 2026 an den amtlichen Fassungen von Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Drittem Buch Sozialgesetzbuch und Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.

Personalvermittlung aus dem Ausland: wer wir sind und wofür wir zugelassen sind

Talents Center ist der Handelsname der LLC „Specialist Group Private Employment Agency“, einer privaten Arbeitsvermittlung mit Büro in Andijan. Die Lizenz Nr. 0078 vom 07.04.2021 steht im staatlichen Register der privaten Arbeitsvermittlungen Usbekistans. Suchen Sie dort nach dem vollständigen Firmennamen, nicht nach der Marke: das Register führt Agenturen unter ihrer Rechtsform.

Nachprüfbar ist an uns bisher alles außerhalb Deutschlands. Für bulgarische Arbeitgeber besetzen wir Stellen im fünften Jahr, für Hotels in arabischen Ländern seit zehn Jahren, in Kroatien bauen wir das Arbeitgebernetz gerade auf. Deutschland ist ein Markt in Vorbereitung: kein deutscher Arbeitgeber als Referenz, keine Gruppe, die schon geflogen wäre.

Dieser Absatz kostet uns etwas, und Ihnen spart er die Frage, die Sie sonst im dritten Telefonat stellen müssten. Was wir mitbringen, ist die Arbeit vor dem Verfahren, und die ist in Usbekistan dieselbe, gleich wohin eine Gruppe fliegt.

Woher die Leute kommen, und warum das eine Rechtsfrage ist

Seiten über Personalvermittlung aus dem Ausland nennen meistens kein Herkunftsland. Bequem ist das deshalb, weil das Herkunftsland die halbe Rechtslage entscheidet.

Unsere Leute kommen aus Usbekistan, und daraus folgt für Sie eine Sache, die vor jeder Auswahl steht: die Westbalkanregelung greift hier nicht. § 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung nennt Albanien, Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Über diese Regel darf jede Beschäftigung mit Vorrangprüfung zugelassen werden, begrenzt auf 50 000 Zustimmungen je Kalenderjahr. Usbekistan steht nicht darunter, und keine Vereinbarung mit einer Agentur setzt es dazu.

Zwei Zulassungswege der Beschäftigungsverordnung nebeneinander: die Westbalkanregelung nach Paragraf 26 Absatz 2 mit sechs Staaten und 50 000 Zustimmungen im Kalenderjahr, ohne Usbekistan, und Paragraf 6 mit drei gleichzeitigen Bedingungen, der für Usbekistan offensteht.
Für Leute aus Usbekistan zählt die rechte Spalte. Rechtsstand 3. September 2026.

Offen ist unter anderem der Weg über § 6 derselben Verordnung. Der verlangt drei Dinge gleichzeitig:

  • eine in den letzten fünf Jahren erworbene Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren, die zu genau dieser Beschäftigung befähigt;
  • eine Berufsqualifikation, die der Staat des Erwerbs staatlich anerkannt hat und deren Erlangung eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt hat;
  • einen Arbeitsplatz, dessen Gehalt mindestens 45 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erreicht.

Die Gehaltsschwelle entfällt, wenn Sie tarifgebunden sind und zu Ihren tariflichen Bedingungen beschäftigen. Die Qualifikationsbedingung entfällt in Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie; unsere Berufe liegen alle woanders, uns hilft diese Ausnahme also nicht.

Eine Zahl schreiben wir hier bewusst nicht hin. Die Schwelle hängt an der Beitragsbemessungsgrenze, die sich jährlich ändert, und das Mindestgehalt gibt das Bundesministerium des Innern für jedes Kalenderjahr bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt. Ein Eurobetrag auf einer Vermittlerseite ist bis zum nächsten Jahreswechsel richtig und danach still falsch. Schlagen Sie ihn dort nach, wo er amtlich veröffentlicht wird.

An der zweiten Bedingung hängt bei uns die Auswahl. Zwei Jahre Ausbildung, im Ausbildungsland staatlich anerkannt: das trifft auf Maurer und Fliesenleger zu, auf Schweißer und Zerspanungsmechaniker, auf Köche und Berufskraftfahrer. Auf Hilfskräfte trifft es nicht zu, und damit endet die Personalvermittlung ausländischer Fachkräfte für uns dort, wo die deutsche Ausbildungsdauer nicht mehr erreicht wird.

Deshalb stehen in unserem deutschen Berufskatalog fünfzehn Berufe und nicht siebenunddreißig wie im englischen: die übrigen zweiundzwanzig könnten wir finden, aber aus Usbekistan kämen sie auf keinem Weg bei Ihnen an. Dass der Bewerber sich das Vorliegen der Qualifikation von einer fachkundigen inländischen Stelle bestätigen lässt, verlangt dieselbe Vorschrift. Bei einem Beruf aus diesem Katalog entscheidet auch die Art Ihres Betriebs über den Zulassungsweg: für Köche aus dem Ausland gelten zwei Vorschriften, und eine davon nimmt Ihnen den Koch nach wenigen Jahren wieder weg.

Nennen Sie uns den Beruf, bevor Sie planen. Wir sagen Ihnen vor jeder Auswahl, ob er über § 6 erreichbar ist oder ob wir Ihnen absagen.

Was wir übernehmen und was bei Ihnen bleibt

Personalvermittlung aus dem Ausland teilt sich in drei Zuständigkeiten, und keine davon lässt sich vollständig auf eine der anderen schieben.

WerWas
Wir, in UsbekistanSuche und Vorauswahl, Prüfung von Zeugnissen und Berufserfahrung, Gespräch mit jedem einzeln, Führungszeugnis, ärztliche Tauglichkeit, Zusammenstellung der Unterlagen für die Arbeitserlaubnis
Sie, als ArbeitgeberStellenbeschreibung und Vertragsangebot, Auskünfte an die Bundesagentur für Arbeit, die Anerkennung der Berufsqualifikation in Gang setzen, im beschleunigten Verfahren nach § 81a über die Ausländerbehörde, Unterkunft und Anreise, die drei Pflichten aus § 4a Abs. 5 AufenthG
BehördenZustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Gleichwertigkeitsbescheid der zuständigen Stelle, Visum durch die Auslandsvertretung, Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde

Drei Pflichten kann Ihnen niemand abnehmen, wir auch nicht, weil § 4a Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes sie an denjenigen bindet, der beschäftigt. Prüfen, ob der Aufenthaltstitel diese Arbeit erlaubt. Für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie des Titels aufbewahren, elektronisch oder auf Papier. Der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen mitteilen, dass eine Beschäftigung vorzeitig beendet wurde, für die ein Aufenthaltstitel erteilt worden war.

Die dritte übersieht man am ehesten, weil nichts an sie erinnert. Die vier Wochen laufen ab Kenntnis, nicht ab dem Tag, an dem Sie sich darum kümmern. An dieser Grenze endet Personalvermittlung aus dem Ausland, und sie endet dort bei jeder Agentur. Jenseits dieser Grenze liegt Ihr eigener Teil, und er fängt am Tag der Arbeitsaufnahme mit drei Meldungen an, die kein Aufenthaltstitel auslöst: sie bilden den letzten von sieben Schritten, die anfallen, sobald Sie ausländische Mitarbeiter einstellen.

Dazu kommt die Auskunft an die Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten, sonstige Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungspflicht und die Frage, ob der Beruf eine Berufsausübungserlaubnis braucht. Fragt die Agentur nach, haben Sie dafür einen Monat, so § 39 Abs. 4 AufenthG.

Was Sie abgeben dürfen, sagt § 81a Abs. 1 AufenthG für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ausdrücklich: Arbeitgeber können zur Durchführung Dritte bevollmächtigen. Das Verfahren selbst bekommt bei uns eine eigene Seite, weil es eine eigene Frage ist.

Was Personalvermittlung aus dem Ausland kostet: die Zahlen, die feststehen

Kostenaufstellungen zur Personalvermittlung enden meistens bei den Kostenarten: Agenturgebühr, Anerkennung, Visum, Reise, Sprachkurs, Rechtsberatung. Zwei dieser Posten stehen mit Betrag in einer veröffentlichten Verordnung, und die kann man einfach hinschreiben, statt sie aufzuzählen.

Zwei Blöcke: links die feststehenden Gebühren, 75 Euro für das nationale Visum plus 100 Euro für die Aufenthaltserlaubnis, zusammen 175 Euro je Person und 2 625 Euro für eine Gruppe von fünfzehn, dazu freiwillig 411 Euro für das beschleunigte Fachkräfteverfahren; rechts die Bußgeldrahmen von 500 000, 30 000 und 30 000 Euro.
Links zahlen Sie sicher, rechts nur bei einem Fehler. Rechtsstand 3. September 2026.

Das nationale Visum der Kategorie D kostet 75 Euro, § 46 Abs. 2 Nr. 1 der Aufenthaltsverordnung. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kostet 100 Euro, gleich ob sie bis zu einem Jahr oder länger gilt, § 45 Nr. 1 derselben Verordnung. Zusammen 175 Euro je Person, einmalig und ohne Unterschied nach Beruf. Für eine Gruppe von fünfzehn Leuten, wie wir sie üblicherweise besetzen, sind das 2 625 Euro.

Ein dritter Betrag steht daneben und ist freiwillig: 411 Euro für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes, § 47 Abs. 1 Nr. 15 der Aufenthaltsverordnung. Ob sich das lohnt, entscheidet Ihre Ausländerbehörde und nicht wir. Bei der Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte kommen dazu die Posten, die Sie in Ihrem Angebot ohnehin regeln müssen. In unseren bulgarischen Stellen liegen Unterkunft, Krankenversicherung und Flug beim Arbeitgeber; das ist Marktbrauch und steht in keiner Vorschrift.

Für alles Weitere gibt es keinen amtlich veröffentlichten Betrag. Die Gebühr für die Anerkennung der Berufsqualifikation setzt die jeweils zuständige Stelle fest, Flug, Unterkunft und Sprachkurs richten sich nach Datum, Stadt und Anbieter. Wir könnten hier Durchschnittswerte hinschreiben. Ein Durchschnitt aus nichts kommt Sie teurer zu stehen als eine offene Lücke, deshalb bleibt die Lücke offen und wird für eine konkrete Gruppe mit echten Angeboten gerechnet.

Zwei Beträge gehören in keinen Kostenplan und sind trotzdem die größten. Sie fallen nur an, wenn etwas übersehen wurde.

Wer jemanden beschäftigt, dessen Aufenthaltstitel diese Arbeit nicht erlaubt, handelt ordnungswidrig; § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, und der Rahmen dazu in Abs. 3 reicht bis 500 000 Euro. Die versäumte Mitteilung über das vorzeitige Ende der Beschäftigung liegt bei bis zu 30 000 Euro, § 98 Abs. 2a Nr. 2 und Abs. 5 AufenthG. Auf demselben Rahmen von 30 000 Euro liegt eine unrichtige oder ausgebliebene Auskunft an die Bundesagentur, § 404 Abs. 2 Nr. 28 und 29 SGB III.

Schicken Sie uns Beruf, Anzahl und Ort. Sie bekommen die feststehenden Posten für Ihre Personenzahl ausgerechnet und die offenen benannt, statt einer Zahl, die niemand belegen kann.

Wie lange es dauert, und welche Frist Ihnen wirklich gehört

Auf die Frage nach der Dauer bekommen Sie üblicherweise eine Spanne von einigen Monaten bis zu über einem Jahr. Falsch ist das nicht, planen kann man damit trotzdem nicht. Planen kann man mit der einen Frist, die in einem Gesetz steht.

Zeitleiste mit vier gesetzlichen Fristen: ein Monat für die Eingangsbestätigung, drei Monate für die Entscheidung über die Gleichwertigkeit ab vollständigen Unterlagen, ein Monat für die Auskunft an die Bundesagentur und vier Wochen für die Mitteilung über ein vorzeitiges Ende, dazu ein offener Abschnitt ohne veröffentlichte Dauer.
Die Dreimonatsfrist beginnt erst mit vollständigen Unterlagen. Das ist der Teil, den eine Vermittlung beeinflusst.

Über die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation muss die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten entscheiden, § 6 Abs. 3 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Den Eingang des Antrags bestätigt sie innerhalb eines Monats und teilt dabei mit, welche Unterlagen fehlen. Einmal darf die Dreimonatsfrist angemessen verlängert werden, und das muss begründet werden.

Der entscheidende Halbsatz steht in Abs. 3 Satz 2: die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Solange etwas fehlt, läuft keine Uhr, und niemand meldet sich von selbst. Genau dieser Teil des Verfahrens liegt bei uns, und er ist der einzige, den eine Vermittlung tatsächlich beschleunigen kann. Die Warteschlange der Auslandsvertretung kann sie nicht beschleunigen, und die Bearbeitungszeit Ihrer Ausländerbehörde auch nicht.

Eine Gesamtdauer nennt Ihnen unsere Personalvermittlung aus dem Ausland deshalb nicht. Die beiden Abschnitte, die wir nicht messen können, sind länger als der, den wir messen können, und eine Monatszahl auf dieser Seite wäre der Durchschnitt aus einem einzigen Wunsch. Eine eigene Frist gilt allein für Fahrer: Berufskraftfahrer aus Drittstaaten dürfen bei Ihnen anfangen, bevor alle Papiere vorliegen, und wie lange dieses Zeitfenster offen steht, setzt die Beschäftigungsverordnung fest.

Wie wir arbeiten

Personalvermittlung aus dem Ausland sieht bei uns so aus: wir besetzen Stellen in Gruppen von zehn bis zwanzig Leuten und nicht einzeln. Die Verträge laufen meist über ein bis drei Jahre, es geht um Dauerstellen. Vorgestellt wird niemand, mit dem wir nicht gesprochen haben.

Üblicherweise bereiten wir zehn bis fünfzehn Prozent mehr Leute vor, als Sie angefordert haben. Das ist kein Ersatzversprechen, sondern eine Arbeitsweise: fällt jemand kurzfristig aus, rückt ein bereits geprüfter Kandidat nach, statt dass eine neue Auswahl beginnt. Wen Sie nicht nehmen, behalten wir in der Auswahl für andere Stellen.

Deutschkenntnisse setzen wir nicht voraus und behaupten sie auch nicht. Russisch auf Gesprächsniveau verlangen die meisten unserer Stellen, einfaches Englisch dort, wo der Arbeitgeber es zur Bedingung gemacht hat. Wie das in Bulgarien aussieht, wo wir das seit fünf Jahren tun, steht auf der Seite zu Bulgarien; was wir zu Deutschland versprechen und was nicht, steht auf der deutschen.

Schreiben Sie uns mit Beruf, Anzahl und Einsatzort. Wir sagen Ihnen zuerst, ob der Beruf über § 6 der Beschäftigungsverordnung überhaupt erreichbar ist, und erst danach, was wir vorbereiten können. Wenn wir eine Gruppe nicht zusammenbekommen, hören Sie das im ersten Gespräch und nicht nach drei Monaten.

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Passende Berufe

Berufskraftfahrer C+E im Fernverkehr

Fernverkehr in der EU. Verlangt werden C+E, Schlüsselzahl 95 und Fahrtenschreiberkarte, bei Gefahrgut zusätzlich ADR.

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Koch

Warme und kalte Küche in Hotels und Restaurants. Verlangt wird Berufserfahrung im Fach.

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Maurer

Mauerwerk und Trennwände. Einer der Berufe, die wir in Bulgarien und in Kroatien besetzen.

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Fliesenleger

Fliesen und Feinsteinzeug in Nassräumen, Küchen und öffentlichen Bereichen.

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Schweißer MIG/MAG

Schutzgasschweißen. Einer der Berufe, die wir in Bulgarien und in Kroatien besetzen.

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Zerspanungsmechaniker

Drehen und Fräsen, Zeichnung lesen und Maße prüfen.

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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Welche Gebühren stehen bei einer Einstellung aus einem Drittstaat schon fest?

Zwei: 75 Euro für das nationale Visum der Kategorie D nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 der Aufenthaltsverordnung und 100 Euro für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 45 Nr. 1 derselben Verordnung. Macht 175 Euro je Person, einmalig. Wählen Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes, kommen 411 Euro dazu, § 47 Abs. 1 Nr. 15 der Aufenthaltsverordnung. Alle übrigen Posten haben keinen amtlich veröffentlichten Betrag.

Welche gesetzlichen Pflichten kann uns eine Vermittlung nicht abnehmen?

Drei, und § 4a Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes bindet sie an denjenigen, der beschäftigt: prüfen, ob der Aufenthaltstitel diese Arbeit erlaubt; eine Kopie des Titels für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren; und der Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis melden, wenn die Beschäftigung vorzeitig endet. Die letzte ist bußgeldbewehrt: § 98 Abs. 2a Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 5 setzt den Rahmen bis 30 000 Euro.

Wie lange dauert die Anerkennung der Berufsqualifikation?

Die zuständige Stelle hat nach § 6 Abs. 3 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes drei Monate Zeit, um über die Gleichwertigkeit zu entscheiden. Den Eingang bestätigt sie binnen eines Monats und nennt dabei die fehlenden Papiere. Wichtig ist der Fristbeginn: gezählt wird ab Eingang der vollständigen Unterlagen, nicht ab Antragstellung. Einmal darf verlängert werden, und das ist zu begründen.

Warum steht auf dieser Seite keine Gehaltsschwelle in Euro?

Weil sie sich jedes Jahr ändert. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Beschäftigungsverordnung verlangt 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich neu festgesetzt wird; das Mindestgehalt gibt das Bundesministerium des Innern nach Abs. 2 bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt. Sind Sie tarifgebunden und beschäftigen zu Ihren tariflichen Bedingungen, entfällt die Schwelle ganz.

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Nennen Sie uns den Beruf und die Anzahl

Wir sagen Ihnen zuerst, ob der Beruf über § 6 der Beschäftigungsverordnung erreichbar ist, und rechnen die feststehenden Gebühren für Ihre Personenzahl aus.

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