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Personalvermittlung für Lkw-Fahrer aus Drittstaaten: feste Anstellung statt Zeitarbeit. Was der Fahrer nach der Einreise an Führerschein und Code 95 nachholen muss.
Personalvermittlung für Lkw-Fahrer aus Drittstaaten hört nicht beim Aufenthaltstitel auf. Am Titel scheitern die wenigsten. Sie scheitern an zwei Papieren, die mit dem Aufenthaltsrecht nichts zu tun haben: am Führerschein und an der Schlüsselzahl 95. Der Titel bringt den Fahrer ins Land, hinter das Lenkrad bringt ihn etwas anderes.
Diese Seite sagt, welche Papiere das sind, wann jedes davon frühestens beginnen kann und welche Vorschrift erlaubt, einen Fahrer einzustellen, bevor er beides hat.
Stand 4. September 2026; Grundlage sind die Originaltexte der Beschäftigungsverordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung samt Anlage 11, des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Wir sind keine Zeitarbeitsfirma, und bei Fahrern aus Drittstaaten macht dieser Unterschied Monate aus. Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Fahrer beim Verleiher angestellt und fährt höchstens 18 aufeinander folgende Monate bei demselben Entleiher, § 1 Abs. 1 und 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Für Führerschein und Schlüsselzahl 95 gibt § 24a der Beschäftigungsverordnung bis zu 15 Monate, im begründeten Einzelfall 21. Wir vermitteln zur festen Anstellung. Den Arbeitsvertrag schließen Sie selbst, und der Fahrer bleibt danach bei Ihnen.
| Papier | Wer stellt es aus | Frühester Beginn |
|---|---|---|
| Deutsche Fahrerlaubnis C, CE oder D | Fahrerlaubnisbehörde | nach der Einreise, mit Wohnsitz im Inland |
| Fahrerqualifizierungsnachweis mit Schlüsselzahl 95 | nach Landesrecht zuständige Behörde | nach bestandener Grundqualifikation |
| Fahrerbescheinigung für den Güterkraftverkehr | Behörde des Niederlassungsstaats, auf Antrag des Unternehmens | sobald der Fahrer bei Ihnen beschäftigt ist |
Die dritte Zeile ist die, die überrascht: dieses Papier beantragt nicht der Fahrer, sondern Sie.
Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt und im Inland einen ordentlichen Wohnsitz begründet, darf damit noch sechs Monate fahren, § 29 Abs. 1 Satz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Verlängert wird diese Frist um höchstens sechs weitere Monate, und auch das nur, wenn der Fahrer glaubhaft macht, dass er nicht länger als zwölf Monate hierbleibt. Bei einem Vertrag über ein bis drei Jahre hilft diese Verlängerung also nicht.
Danach entscheidet eine Anlage darüber, wie teuer der Umtausch wird. Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung führt die Staaten und die Klassen auf, bei denen theoretische und praktische Prüfung entfallen. Steht der Ausstellungsstaat nicht darin, gilt § 31 Abs. 2: nur die Vorschriften über die Ausbildung entfallen, geprüft wird beides.
Usbekistan steht nicht in Anlage 11. Ein Fahrer von uns legt für die Klassen C, CE oder D die theoretische und die praktische Prüfung in Deutschland ab.

Der Vergleich lohnt sich, weil er erklärt, warum andere Seiten dieses Thema überspringen. Von den sechs Staaten der Westbalkanregelung stehen fünf in Anlage 11, und bei Albanien und dem Kosovo sind C, CE, D und DE ausdrücklich aufgezählt, ohne Prüfung. Wer Lkw-Fahrer aus Drittstaaten über diesen Weg holt, bekommt den Führerschein praktisch mitgeliefert. Aus Usbekistan kommt er nicht mit, und deshalb steht die Prüfung hier oben und nicht im Kleingedruckten.
Nennen Sie uns die Klasse, die Sie brauchen, bevor Sie planen. Wir sagen Ihnen, welche Fahrer wir mit dieser Klasse im Herkunftsland überhaupt finden.
Die Schlüsselzahl 95, im Fuhrpark meist Code 95 genannt, belegt die Grundqualifikation und die Weiterbildung. § 7 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes kennt dafür drei Wege, und für Lkw-Fahrer aus dem Ausland sind zwei davon versperrt.
Der erste Weg ist der Fahrerqualifizierungsnachweis, den die nach Landesrecht zuständige Behörde nach bestandener Grundqualifikation ausstellt. Der zweite ist ein Nachweis aus einem anderen Mitgliedstaat oder der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in einem EU-Führerschein; beides hat ein Fahrer aus einem Drittstaat nicht.
Der dritte steht in § 7 Abs. 3 und ist der interessante. Fahrer aus Drittstaaten, die bei einem in der Union niedergelassenen Unternehmen beschäftigt sind und Fahrten im Güterkraftverkehr durchführen, können Grundqualifikation und Weiterbildung durch eine gültige Fahrerbescheinigung nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 nachweisen. Bedingung: im Feld „Bemerkungen“ muss die Schlüsselzahl 95 eingetragen sein.
Diese Bescheinigung hat drei Eigenschaften, die Ihre Planung betreffen:
Für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen gibt es diesen dritten Weg nicht: § 7 Abs. 3 nennt ausdrücklich den Güterkraftverkehr. Ein Busfahrer der Klasse D geht durch die Grundqualifikation.
Zur Weiterbildung: die erste ist fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen, jede weitere im Abstand von fünf Jahren, § 5 Abs. 1 und 2 desselben Gesetzes. Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C vor dem 10. September 2009 oder der Klassen D vor dem 10. September 2008 erworben hat, braucht die Grundqualifikation nach § 4 nicht; die Weiterbildungspflicht bleibt. Ob eine außerhalb der Union erteilte Fahrerlaubnis darunterfällt, entscheidet die Behörde und nicht ein Vermittler, und diese Frage stellt man ihr schriftlich, bevor man einen Fahrer auswählt.
Die Vorschrift, die das Ganze auflöst, steht in keiner der Übersichten zu diesem Thema, die wir gelesen haben.
§ 24a der Beschäftigungsverordnung erlaubt der Bundesagentur für Arbeit zweierlei. Nach Abs. 1 kann sie einer Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr mit Kraftomnibussen zustimmen. Nach Abs. 2 kann sie auch dann zustimmen, wenn die Papiere noch fehlen, und dafür verlangt sie vier Dinge gleichzeitig:

Die Zustimmung wird für bis zu 15 Monate erteilt, im begründeten Einzelfall für bis zu weitere sechs. Das ist der einzige Zeitraum, in dem Führerschein und Schlüsselzahl 95 nachgeholt werden dürfen, und er läuft in Ihrem Betrieb ab, nicht vorher im Herkunftsland.
Zwei dieser vier Bedingungen sind Arbeitgeberpflichten, keine Formalien. Die erste zwingt Sie, die Verpflichtung in den Arbeitsvertrag zu schreiben. Die zweite zwingt Sie, Schichtplan und Freistellungen so zu legen, dass Prüfung und Unterricht in 15 Monate passen. Wer beides erst nach der Einreise bedenkt, verliert die Frist an die eigene Tourenplanung. Lkw-Fahrer aus Drittstaaten kosten deshalb nicht mehr Papier als andere Neueinstellungen, sondern mehr Vorlauf im Dienstplan.
Was die Auswahl im Herkunftsland davon abdeckt und wo die Grenze zwischen Vermittlung und Arbeitgeber verläuft, haben wir unter Personalvermittlung aus dem Ausland aufgeschrieben. Wie diese Zustimmung beantragt wird und welche Uhr dabei gegen die Behörde läuft, erklären wir unter Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Reihenfolge der übrigen Schritte und die Pflichten am ersten Arbeitstag stehen in unserem Beitrag dazu, wie Sie ausländische Mitarbeiter einstellen.
Fahrer sind die größte Gruppe in unserem Bestand: 18 von 71 Stellen, die wir zuletzt besetzt oder ausgeschrieben haben, waren Fahrerstellen, fast ein Drittel. Sie verteilen sich auf Fernverkehr C+E mit ADR und Fahrtenschreiberkarte, Bus der Klasse D, Speditionsfahrer und Fahrer von Sonderfahrzeugen.
In unserem deutschen Berufskatalog stehen davon zwei: Berufskraftfahrer C+E im Fernverkehr und Busfahrer Klasse D. Wir prüfen im Herkunftsland die Fahrerlaubnis, die Berufserfahrung, das Führungszeugnis und die ärztliche Tauglichkeit, und wir sprechen mit jedem einzeln, bevor er Ihnen vorgestellt wird.
Einen deutschen Fuhrpark haben wir bisher nicht beliefert. Für bulgarische Speditionen besetzen wir Fahrerstellen im fünften Jahr, und das ist der Teil unserer Arbeit, den Sie nachprüfen können, bevor Sie uns beauftragen. Wer Lkw-Fahrer aus Drittstaaten sucht und dabei eine Referenz aus Deutschland erwartet, bekommt sie bei uns nicht.
Suchen Sie Lkw-Fahrer aus Drittstaaten, schreiben Sie uns mit Fahrzeugklasse, Anzahl und Einsatzgebiet. Sie bekommen zuerst die Antwort, wie viele Fahrer mit dieser Klasse wir im Herkunftsland zusammenbekommen, und danach den Plan für die 15 Monate. Reicht unser Bestand für Ihre Zahl nicht, sagen wir das sofort und nicht nach der ersten Auswahlrunde.
Angemeldet, noch niemand entsandt
ÖffnenSieben Schritte von der Stelle bis zum ersten Arbeitstag, und die drei Meldungen, die genau an diesem Tag fällig werden. Ob sie Ihren Betrieb treffen, entscheidet eine Liste von elf Wirtschaftszweigen, nicht der Beruf.
ÖffnenIm Gesetz heißt Vorabzustimmung ein Papier der Ausländerbehörde. Was die Bundesagentur für Arbeit vorab tun kann, steht woanders und hat dort keinen Namen. Beide Wege hängen an denselben Auskünften des Arbeitgebers.
ÖffnenNur sechs Monate lang, gerechnet ab dem Tag, an dem er im Inland einen ordentlichen Wohnsitz begründet, § 29 Abs. 1 Satz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate setzt voraus, dass er glaubhaft macht, nicht länger als zwölf Monate zu bleiben, und passt damit nicht zu einem Vertrag über ein bis drei Jahre. Danach braucht er eine deutsche Fahrerlaubnis.
Ja, die theoretische und die praktische. Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zählt die Staaten und Klassen auf, bei denen beide Prüfungen entfallen; Usbekistan ist dort nicht aufgeführt. Für nicht aufgeführte Staaten entfallen nach § 31 Abs. 2 nur die Vorschriften über die Ausbildung. Fünf der sechs Westbalkanstaaten stehen dagegen in der Anlage.
Das Verkehrsunternehmen, nicht der Fahrer. Zuständig ist die Behörde im Niederlassungsstaat des Unternehmens, und ausgestellt wird sie nur an den Inhaber einer Gemeinschaftslizenz, Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Sie bleibt Eigentum des Unternehmens, gilt höchstens fünf Jahre, und eine beglaubigte Kopie liegt in den Geschäftsräumen. Bei Bussen hilft dieser Nachweis nicht.
Ja, über § 24a Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung. Die Zustimmung setzt vier Dinge gleichzeitig voraus: eine Verpflichtung im Arbeitsvertrag zur Teilnahme an den Maßnahmen, Arbeitsbedingungen, unter denen Fahrerlaubnis und Qualifikationen in 15 Monaten erreichbar sind, ein konkretes Arbeitsplatzangebot beim selben Arbeitgeber für die Zeit danach und den Nachweis der im Herkunftsland einschlägigen Fahrerlaubnis. Erteilt wird sie für bis zu 15 Monate, im begründeten Einzelfall für bis zu sechs weitere.
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