Was hier steht und was nicht
Deutschland ist bei uns ein Markt in Vorbereitung. Wir haben dorthin noch niemanden entsandt, und einen deutschen Arbeitgeber als Referenz haben wir nicht. So steht es auch auf der englischen Fassung dieser Seite, und wir schreiben es hin, bevor Sie fragen.
Was davon unabhängig ist
Die Auswahl selbst. Wir arbeiten in Usbekistan: wir suchen die Leute, prüfen Zeugnisse und Berufserfahrung, führen mit jedem ein Gespräch und stellen die Papiere zusammen. Für Bulgarien tun wir das im fünften Jahr, für Hotels in arabischen Ländern seit zehn Jahren.
Wo es beim Verfahren hängt
An zwei Stellen, und beide betreffen den Arbeitgeber, nicht uns. Die Westbalkanregelung, über die ein großer Teil der Einstellungen aus Drittstaaten läuft, gilt für Usbekistan nicht: § 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung nennt Albanien, Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, und Usbekistan steht nicht darunter. Es bleibt unter anderem der Weg über § 6 derselben Verordnung, der Berufserfahrung, eine im Ausbildungsland anerkannte Qualifikation und eine Vergütungsschwelle zusammen verlangt.
Wenn Sie in Deutschland einstellen wollen, schreiben Sie uns mit Beruf und Anzahl. Wir sagen Ihnen, ob wir die Gruppe zusammenbekommen, bevor Sie Zeit investieren.